S1-Leitlinie zur APAT erschienen
APAT steht hierbei für die intravenöse oder intramuskuläre Verabreichung von antiinfektiven Substanzen außerhalb des Krankenhauses, die bisher in Deutschland nicht strukturiert und standardisiert durchgeführt wird.
Mit der neuen Leitlinie sollen nun Handlungsempfehlungen verbreitet werden, mit deren Hilfe man Entscheidungen in der medizinischen Versorgung auf eine rationalere Basis stellen kann. Hierdurch sollen die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Versorgung verbessert und die Stellung der Patientinnen und Patienten gestärkt werden.
Die Leitlinie ist unter der Federführung der DGI und unter Mitwirkung von sechs weiteren Verbänden und Fachgesellschaften entstanden.
Hier gelangen Sie zur Leitlinie: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/092-004